Verzeichnis Katholisches Kulturerbe

Profan-klösterliches Kulturerbe
Darunter fallen weltliche Kulturgüter, die aus dem Vermögen des Klosters St.Gallen (bis 1805), des Damenstifts Schänis (bis 1811) oder des Stifts Pfäfers (bis 1838) stammen. Ausserdem werden Kulturgüter aus dem Vermögen von Kirchgemeinden dazugezählt, die bis 1847 zum Bistum Chur bzw. zum Doppelbistum Chur-St.Gallen gehörten.

Sakrales Kulturerbe
Dieses umfasst spirituelles Gut, das religiösen Angelegenheiten dient (Gottesdienst, Prozession, Gebet, kirchlicher Gesang etc.). Ebenfalls schutzwürdig sind Objekte im Eigentum des Bistums, die nicht mehr verwendet werden, aber von religiöser Bedeutung sind.

Immaterielles Kulturerbe
Dies sind kirchliche Ereignisse wie Gottesdienste oder liturgische Handlungen (Prozessionen, Spendung von Sakramenten etc.), die seit mehreren Generationen gepflegt werden.